STIPENDIEN DER UBB, SEMESTER I, 2024-2025

Die endgültigen Listen der Stipendiaten

Liebe Studierende, über die Schaltfläche unten könnt ihr die endgültigen Listen der Stipendienempfänger nach der Prüfung der eingereichten Einsprüche einsehen.

Die Listen für die sozialen Stipendien aus dem Rektoratsfonds sind nur Vorschläge und werden in den kommenden zwei Wochen vom Rektorat der UBB geprüft. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Listen mit den endgültigen Empfängern bekannt gegeben.

Nachstehend finden Sie das Verfahren für die Überweisung der Stipendien.

STIPENDIEN

NUR Studierende, die Leistungs- oder Sozialstipendien erhalten und noch nie ein Stipendium erhalten haben sowie noch nie eine IBAN an den Sozialdienst der UBB geschickt haben, MÜSSEN ein Bankdokument (Kontoauszug, IBAN-Liste, Screenshot aus der Banking-App usw.) an folgende E-Mail-Adresse senden: social@ubbcluj.ro.

Auf dem ausgewählten Bankdokument MÜSSEN die Studierenden zwingend folgende Angaben machen:

  • vollständiger Name
  • Personenkennzahl (CNP)
  • Fakultät
  • Studienniveau, Jahr, Studienrichtung
  • Art des/der erhaltenen Stipendiums/Stipendien
  • die gewünschte IBAN, falls das Dokument mehrere IBANs enthält

ACHTUNG: Alle diese Daten müssen direkt auf dem Bankdokument stehen – entweder digital im PDF oder handschriftlich mit Kugelschreiber – denn das Dokument wird aus der E-Mail heruntergeladen und automatisch archiviert, also müssen die Daten darauf stehen, nicht im E-Mail-Text und nicht in einem separaten Dokument!

Der/die Stipendiat*in muss Kontoinhaber*in sein, also das eingereichte IBAN-Konto muss auf seinen/ihren Namen laufen.

Für alle Studierenden, die ihre Bankdaten bereits früher an den Sozialdienst gesendet haben, werden die IBAN-Konten automatisch aus der bestehenden Datenbank übernommen (es ist kein weiteres Verfahren notwendig).

Alle Arten von Leistungs- oder Sozialstipendien werden für einen Zeitraum von sechs Monaten, einschließlich der Sommermonate, ausgezahlt. Auszahlungszeitraum für Stipendien: erstes Semester: November (zwei Stipendien) – Februar; zweites Semester: März – September.
Die Stipendien werden jeweils am 15. des Monats ausgezahlt.

ALLE Anträge auf Leistungsstipendien der Kategorien I und II werden AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH über die untenstehende Plattform eingereicht.

ALLE Stipendienanträge aus sozialen oder medizinischen Gründen werden AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH sowohl über die Stipendienplattform als auch über das daneben angezeigte Formular eingereicht.

EINREICHUNGSZEITRAUM DER ANTRÄGE: 30. September 2024 – 18. Oktober 2024, 16:00 Uhr

Wir empfehlen, die Unterlagen für das Sozial-/medizinische Unterstützungsstipendium so früh wie möglich auf der Plattform hochzuladen. So haben Sie im Falle unvollständiger Unterlagen – wenn Sie vom Sekretariat darauf hingewiesen werden – genügend Zeit, die Unterlagen zu vervollständigen.

Stipendien sind nur für Studierende im Bachelor- und Masterstudium vorgesehen. Das vorbereitende Jahr für die rumänische Sprache fällt nicht in diese Kategorien.

Ein:e Student:in kann gleichzeitig sowohl ein Leistungsstipendium der Kategorie I oder II als auch ein Sozialstipendium aufgrund niedriger Einkünfte oder medizinischer Gründe erhalten.

Auch Studierende, die sich im Rahmen eines Erasmus-Mobilitätsprogramms im Ausland befinden, können ein Leistungsstipendium der Kategorie I oder II sowie ein Sozialstipendium aufgrund niedriger Einkünfte oder medizinischer Gründe beantragen.

Um an der UBB ein Stipendium zu erhalten, MUSS der/die Student:in den Antrag zwingend innerhalb des bekanntgegebenen Einreichungszeitraums stellen. Andernfalls erhält der/die Student:in gemäß den UBB-Regelungen KEIN Stipendium (unabhängig vom Notendurchschnitt).

Um auch im zweiten Semester ein Stipendium zu erhalten, MÜSSEN auch jene Studierenden, die im ersten Semester bereits Unterlagen oder Anträge für ein Leistungs- oder Sozialstipendium eingereicht haben, erneut einen Antrag stellen.

LEISTUNGSSTIPENDIEN – Kategorie I und II

(ehemals Leistungs- und Leistungsstipendien)

 

Bitte informieren Sie sich sorgfältig über das Leistungsstipendium – Kategorien I und II – und öffnen Sie alle untenstehenden Schaltflächen, bevor Sie eine Anfrage stellen! Vielen Dank!

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle Vollzeitstudierenden, deren Durchschnitt für ein Stipendium qualifiziert ist. Studierende im ersten Jahr des Bachelorstudiums können nur ein Leistungsstipendium der Kategorie II beantragen.
Auch Studierende im Erasmus-Austausch können sich für ein Leistungsstipendium der Kategorie I und II bewerben.
Das Leistungsstipendium der Kategorie I und II kann mit dem Sozialstipendium für Studierende mit geringem Einkommen oder aus medizinischen Gründen kombiniert werden.
Das heißt: Ein Studierender kann gleichzeitig ein Leistungsstipendium der Kategorie I oder II und ein Sozialstipendium für Studierende mit geringem Einkommen oder aus medizinischen Gründen erhalten.

Der Antrag darf NUR im PDF-Format hochgeladen werden. Das ausfüllbare Format erleichtert das Ausfüllen – danach muss die Datei mit Hilfe von Word („Speichern unter“ → PDF) oder über Online-Plattformen wie ilovepdf in PDF umgewandelt werden.

Es darf nur ein einziger Antrag (eine Seite) für eine Stipendienkategorie – Kategorie I oder II – eingereicht werden. Wenn der/die Student:in die angegebene Kategorie nicht erfüllt, erhält er/sie automatisch die andere Kategorie.

Studierende, die im zweiten Semester des Studienjahres 2023/2024 keine Publikationen haben, reichen nur den Antrag ein, in dem die gewünschte Kategorie angekreuzt wird. Es darf nur ein einziger Antrag eingereicht werden.

Studierende, die einen Antrag für ein Leistungsstipendium – Kategorie I oder II – stellen und im zweiten Semester 2023/2024 Publikationen vorweisen, müssen dem Antrag zwingend beifügen:

  1. den Anhang zur wissenschaftlichen Tätigkeit und
  2. die Excel-Datei zur automatischen Berechnung der Punktzahl.

Diese beiden Dokumente dienen der Rangordnung unter Studierenden mit identischen Notendurchschnitten bei der Vergabe des Leistungsstipendiums – Kategorie I.

Der Anhang zu den Publikationen und die Excel-Datei zur Punkteberechnung müssen zwingend von einem/einer betreuenden Professor:in unterzeichnet sein, da dies laut Stipendienordnung erforderlich ist. Selbst wenn Sie Publikationen ohne betreuende Lehrperson haben, müssen Sie eine/n Professor:in kontaktieren – z. B. Ihre/n Betreuer:in für die Bachelor-/Masterarbeit oder jemand, der/die Ihre Arbeit begleitet hat –, damit diese Person die beiden Dokumente unterzeichnet und somit Ihre im Antrag angegebene wissenschaftliche Erfahrung bestätigt.

Die Excel-Datei im Abschnitt ANTRAG, die von Bewerber:innen für das Leistungsstipendium der Kategorie I und II mit Publikationen auszufüllen ist:

  • verfügt über eine festgelegte Berechnungsformel. Sie muss zwingend in Excel ausgefüllt werden. Andernfalls funktioniert die Formel nicht mehr.
  • Empfehlung für Nutzer:innen von Apple-Geräten ohne Microsoft Office: Laden Sie die Excel-Datei in Google Drive (Google Tabellen) hoch und versuchen Sie, sie dort auszufüllen – sofern die Formeln erhalten bleiben.
  • Es wird nur die Spalte „Nr.“ ausgefüllt – und zwar mit der Anzahl der vorhandenen Artikel, eingetragen in der entsprechenden Zeile. Beispiel: Ich habe einen wissenschaftlichen Artikel als Hauptautor:in in einer nationalen Zeitschrift – ich trage „1“ in der Spalte „Nr.“ dieser Zeile ein. Der Punktewert erscheint dann automatisch in der Spalte „Gesamt“.
  • Die Spalte „Punkte“ darf NICHT verändert werden;
  • Auch die Spalte „Gesamt“ darf NICHT verändert werden – die Punktwerte erscheinen dort automatisch, nachdem „Nr.“ ausgefüllt wurde.
  • Bei Artikeln mit mehreren Autor:innen müssen die rot markierten Felder in der Spalte „Nr.“ nach folgender Formel ausgefüllt werden: =Anzahl der Artikel / Anzahl der Autor:innen. Beispiel: Ich habe einen wissenschaftlichen Artikel in einer nationalen Zeitschrift als Koautor:in mit insgesamt 3 Autor:innen. Ich trage in der Spalte „Nr.“ dieser Zeile Folgendes ein: =1/3. Das Gleichheitszeichen muss zwingend vorangestellt sein, damit die Formel aktiv ist.

An der UBB wird das Stipendium NICHT auf Basis einer Mindestdurchschnittsnote vergeben. Die Anzahl der Stipendien pro Hauptstudienrichtung ist festgelegt, daher erfolgt die Auswahl bei gleicher Durchschnittsnote zwingend nach folgenden Kriterien:

KRITERIUM 1: die für im 2. Semester des Studienjahres 2023/2024 BEREITS VERÖFFENTLICHTE Arbeiten erhaltenen Punkte;

KRITERIUM 2: der Notendurchschnitt aus dem 2. Semester des Studienjahres 2023/2024.

ACHTUNG! Gemäß der Regelung zur Vergabe von Stipendien für Studierende der Bachelor- und Masterzyklen, Art. 10, Absatz (6), Buchstabe a, ist das erste Auswahlkriterium bei gleicher Durchschnittsnote die wissenschaftliche Tätigkeit (Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits veröffentlicht sind); das zweite Kriterium, das nach dem ersten angewendet wird, ist der Notendurchschnitt. Alle Studierenden mit gleicher Durchschnittsnote (in der Regel Studierende mit der Note 10) müssen dem Antrag die ANLAGE zur wissenschaftlichen Tätigkeit sowie die TABELLE zur automatischen Punkteberechnung (eine Excel-Datei mit automatischen Berechnungsformeln) beifügen.

Gemäß derselben Regelung werden NUR im vorherigen Semester veröffentlichte Arbeiten berücksichtigt (also im 1. Semester 2023–2024), nicht jedoch Arbeiten, die sich noch im Veröffentlichungsprozess befinden oder in anderen Semestern veröffentlicht wurden.

Der vom Studierenden im Stipendienantrag angegebene Notendurchschnitt wird von der für den Hauptstudiengang zuständigen Sekretärin überprüft und gegebenenfalls korrigiert.

SOZIAL-/MEDIZINISCHE STIPENDIEN – 1. SEMESTER 2024–2025

 

WICHTIGE INFORMATIONEN!

Bitte informieren Sie sich verantwortungsbewusst über das Sozialstipendium auf Basis von geringem Einkommen oder medizinischen Gründen, bevor Sie Fragen stellen! Öffnen Sie alle Schaltflächen unten, damit Sie ein vollständiges und korrektes Antragsdossier zusammenstellen. Vielen Dank!

Studierende, die einen Antrag auf Basis sozialer oder medizinischer Kriterien stellen, müssen die Unterlagen sowohl auf der Stipendienplattform als auch im untenstehenden Formular einreichen.

Wir empfehlen den Studierenden, die Unterlagen für das Sozial-/Medizinstipendium so bald wie möglich auf der Plattform hochzuladen, da bei eventuellen Rückmeldungen der Stipendienkommission genügend Zeit für die Nachbesserung bleiben sollte.

Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen beträgt 2111,25 RON/ Familienmitglied für den Zeitraum September 2023 – August 2024.

Die Studierenden sollen keine Einkommensbescheinigungen von der Steuerbehörde (ANAF) anfordern, da diese Aufgabe von einem Mitglied der Stipendienkommission übernommen wird, basierend auf den handschriftlichen Einverständniserklärungen des Antragstellers und der Familienmitglieder.

Folgende Dokumente müssen dem Dossier NICHT mehr beigefügt werden: notarielle Erklärungen über fehlende Einkünfte, Kindergeldnachweise, Rentenbelege für Hinterbliebene, Arbeitslosengeldnachweise, Rentenbelege für Familienmitglieder etc.

In ANLAGE 8 werden NUR steuerpflichtige Einkünfte angegeben. Beispiel: Gehälter (es wird direkt das Nettoeinkommen angegeben), Einkünfte aus landwirtschaftlichen Flächen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit etc. NICHT ANGEGEBEN werden: Stipendien, Kindergeld, Hinterbliebenenrenten, Arbeitslosengeld, Renten von pensionierten Familienmitgliedern.

In ANLAGE 10 setzen Sie in den Abschnitten zu ANAF, notariellen Erklärungen, Kindergeldbelegen einen Strich, um anzuzeigen, dass diese im Dossier nicht enthalten sind.

Erklärung zum Sozialstipendium

Sozialstipendium auf Basis von geringem Einkommen = wird Studierenden gewährt, deren Familie ein monatliches Nettoeinkommen von höchstens 2111,25 RON/ Familienmitglied für den Zeitraum September 2023 – August 2024 hat.

Sozialstipendium aus medizinischen Gründen = wird Studierenden gewährt, die an einer Krankheit leiden, die im Stipendienreglement, Art. 15, Absatz (5), Punkt 2 aufgeführt ist. Um dies nachzuweisen, stellt der Facharzt eine Bescheinigung aus, in der zwingend vermerkt sein muss, dass die Krankheit unter die im genannten Artikel vorgesehenen fällt. Die Bescheinigung muss außerdem vom Hausarzt gegengezeichnet sein.

Das Sozialstipendium ist mit dem Leistungsstipendium – Kategorie I oder II – sowie mit dem Erasmus-Stipendium kombinierbar.

Das heißt: Ein Student kann gleichzeitig sowohl ein Sozialstipendium als auch ein Leistungsstipendium erhalten.

Ein Student kann beide Stipendien auch während eines Erasmus-Aufenthaltes beziehen.

Alle Studierenden, die die in der vorherigen Sektion erläuterten Kriterien erfüllen, können einen Antrag einreichen.

Vollzeitstudierende (mit allen bestandenen Prüfungen) haben Vorrang beim Erhalt des Stipendiums aus budgetierten Mitteln, d.h. aus den Mitteln des Ministeriums.

Nicht vollzeitige Studierende können ebenfalls einen Antrag einreichen, unter der Bedingung, dass sie mindestens 20 Credits erworben haben. Sie nehmen am Auswahlverfahren für ein Sozialstipendium aus außerbudgetären Mitteln teil, d.h. aus dem Fonds des Rektorats der UBB, und erhalten die Antwort etwa zwei Wochen nach Veröffentlichung der ersten Stipendienlisten.

Auch Studierende, die sich im Erasmus-Austausch befinden, können einen Antrag einreichen, vorausgesetzt, dass dieser vollständig und korrekt ausgefüllt ist.

Für das Sozialstipendium aufgrund geringer Einkommen muss das NETTO-EINKOMMEN pro MONAT und pro Familienmitglied für den Zeitraum September 2023 – August 2024 (insgesamt 12 Monate) angegeben werden. Das gesamte Nettoeinkommen der Familie (steuerpflichtige Einkünfte) für jeden Monat wird berechnet und durch die Anzahl der Familienmitglieder, die unterhalten werden, geteilt. Formel: monatliches Nettofamilieneinkommen : 12 : Anzahl der Familienmitglieder.

Das zulässige monatliche Nettoeinkommen beträgt maximal: 2111,25 LEI/Familienmitglied. Das bedeutet, dass in keinem der in Anhang 8 deklarierten Monate dieses Einkommen überschritten werden darf.

!!! Die Unterlagen müssen zwingend in einem einzigen PDF-Dokument eingereicht werden, in der Reihenfolge, die in Anhang 10 (Sozialfall) oder Anhang 11 (medizinischer Fall) angegeben ist.

!!! Jede Seite im Antrag muss zwingend nummeriert und unterschrieben werden (unten rechts).

Die Nummerierung beginnt mit dem Antrag auf Gewährung eines Sozialstipendiums (Anhang 7).

Das Formular Überprüfung der Konformität des Antrags auf Sozial-/Medizinstipendien (Anhang 10 für Sozialstipendien auf Basis niedriger Einkommen; Anhang 11 für medizinische Fälle) wird NICHT nummeriert. Dieses Formular ist das erste Dokument in der einheitlichen PDF-Datei, jedoch ohne Nummerierung.

In der Phase der Einreichung der Anträge auf Sozialstipendien muss der Student die GDPR-Einverständniserklärungen hochladen, die verpflichtend sind: Anhang 12 – Handschriftliche Einwilligung des Studenten; Anhang 13 – Handschriftliche Einwilligung der Familienmitglieder.

Diese können NICHT nachträglich hochgeladen werden, jedoch können sie aktualisiert werden (wenn der Antrag den Status UNGÜLTIG hat).

Die handschriftliche Einwilligung des Studenten (Anhang 12) muss im PDF-Format eingescannt und auf die Plattform hochgeladen werden.

Die handschriftlichen Einwilligungen der Familienmitglieder (Anhang 13) müssen eingescannt und ALLE in einer einzigen PDF-Datei zusammengefasst und auf die Plattform hochgeladen werden.

!!! Der Student muss für ALLE Familienmitglieder, deren Einkommen angegeben wurde, deren Namen und CNP (rumänische Personenkennzahl) angeben.

Die für den Erhalt eines Sozialstipendiums erforderliche Dokumentation variiert je nach Situation des Studenten und ist in der Stipendienordnung in Art. 19 Abs. (2), (3), (4), (6), (7), (8), (9) sowie Art. 19 Abs. (5) – für Studierende, die ein Stipendium aus medizinischen Gründen beantragen – festgelegt.

Anlagen für den Antrag auf Sozialstipendium (bearbeitbares Format – DOCX):

Anlage 7 – Antrag auf Gewährung eines Sozialstipendiums

Anlage 8 – Eigenverantwortliche Erklärung zu den dauerhaft erzielten, einkommenssteuerpflichtigen Nettoeinkünften

Anlage 9 – Erklärung zur Einreichung des Antrags auf elektronischem Wege

Anlage 10 – Überprüfung der Konformität des Sozialstipendium-Antrags

Anlage 11 – Überprüfung der Konformität des Sozialstipendium-Antrags – medizinischer Fall

Anlage 12 – Handschriftliche Einwilligung des Studenten zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Anlage 13 – Handschriftliche Einwilligung der Familienmitglieder zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Erforderliche Dokumente, die den Vorschriften entnommen und je nach Fall erläutert sind und zusätzlich zu den oben genannten Anhängen beizufügen sind

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