Zulassung zum Bachelorstudium an der UBB – 2025

Letzte Aktualisierung: 18. März 2025

Nützliche Informationen für Bewerber

Liebe Bewerberinnen und Bewerber, über den untenstehenden Button können Sie die Bestimmungen der Fakultät für Literaturwissenschaften der Babeș-Bolyai-Universität für die Zulassung zum Bachelorstudium im akademischen Jahr 2025/2026 einsehen.

Achtung! Der Sprachzertifikat bezieht sich auf die Zertifikate, die mit 10 in der folgenden Liste gleichgestellt sind. Die Sprachkenntnisse aus der Sekundarstufe II werden bei der Zulassung nicht berücksichtigt!

Liebe Bewerberinnen und Bewerber, die Zulassung erfolgt ausschließlich online über die Plattform, die Sie über die Schaltfläche unten erreichen.

Die Anmeldungen für die Phase Juli 2025 werden am 14. Juli 2025 um 13:00 Uhr endgültig geschlossen.

Über die anderen Schaltflächen in diesem Abschnitt erfahren Sie mehr über die Zulassung zum Bachelorstudium in diesem Jahr.

Rumänische Staatsbürger, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, müssen die Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Abiturzeugnisses und die Gleichwertigkeit ihrer Noten beantragen. Details finden Sie hier.

Für die Immatrikulation an der Fakultät muss eine Rumänischprüfung abgelegt werden, die von der Abteilung für rumänische Sprache, Kultur und Zivilisation der Fakultät für Literaturwissenschaften organisiert wird.

Anmeldegebühr für den Romanisch-Test: 100 Euro.

Anmeldeschluss für den Test zur Zulassung zur Prüfungssession im Juli 2025: wird noch bekannt gegeben.

Testtermin: wird noch bekannt gegeben.

Kontakt für die Anmeldung: Hauptsekretärin der Fakultät für Literatur der UBB: Claudia Botezatu

E-Mail: claudia.botezatu@ubbcluj.ro

Tel.: 0040 0264536747

Bewerber aus besonderen Kategorien

Bitte lesen Sie den blauen Abschnitt unten, der den besonderen Kategorien entspricht, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich zu den für die Zulassung zum Studium an der UBB erforderlichen Unterlagen einreichen müssen. Es werden nur diese Unterlagen akzeptiert!

PHASE I

■ Anmeldung der Bewerber: 10., 11., 12., 13., 14. Juli 2025, 13:00 Uhr;

■ Überprüfung der in den Konten auf der Anmeldeplattform eingegebenen Daten durch die Bewerber: 18. Juli 2025;

■ Vorläufige Ergebnisse: 20. Juli 2025;

■ Bestätigung der Plätze: 21., 22., 23. Juli 2025;

■ Veröffentlichung der endgültigen Listen: 29. Juli 2025.

PHASE II

■ Anmeldung der Bewerber: 5., 6., 7. September 2025;

■ Überprüfung der in den Konten auf der Anmeldeplattform eingegebenen Daten durch die Bewerber: 9. September 2025;

■ vorläufige Ergebnisse: 12. September 2025;

■ Bestätigung der Plätze: 12., 13. September 2025;

■ Veröffentlichung der endgültigen Listen: 15. September 2025.

AUSWAHLKRITERIEN FÜR DIE ZULASSUNG

– Zulassung auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen –

I. SPRACHE UND LITERATUR

Zulassungsdurchschnitt = Kriterium 1: 50 % Durchschnitt der Schulnoten in der Oberstufe + Kriterium 2: 50 % Durchschnitt der Abiturprüfung

II. KULTURELLE STUDIEN

Zulassungsdurchschnitt = Kriterium 1: 50 % Durchschnitt der Gymnasialjahre + Kriterium 2: 50 % Durchschnitt der Abiturprüfung

III. BEREICH ANGEWANDTE MODERNE SPRACHEN

Zulassungsdurchschnitt = Kriterium 1: 50 % Durchschnitt der Gymnasialjahre + Kriterium 2: 50 % Durchschnitt der Abiturprüfung

Für Bewerber mit LIZENZIAT wird der Durchschnitt der Abiturprüfung durch den Durchschnitt der Lizenzprüfung und der Durchschnitt der Gymnasialjahre durch den Durchschnitt der Studienjahre an der Hochschule ersetzt.

An der Fakultät für Literaturwissenschaften wählst du zuerst den Studienbereich:

1. Bereich Sprache und Literatur

2. Bereich Kulturwissenschaften

3. Bereich Angewandte moderne Sprachen

Im Bereich Sprache und Literatur musst du zwei Sprachen wählen, die als Sprachen des Segments A+B (oder Spezialisierungen A und B) bezeichnet werden. Bewerber für den Bereich Sprache und Literatur konkurrieren mit allen anderen Bewerbern für die von ihnen gewählte Hauptsprache.

Im Bereich Angewandte moderne Sprachen müssen zwei Sprachen B+C gewählt werden (Sprache A ist automatisch Rumänisch).

Nachstehend finden Sie die möglichen Sprachkombinationen für die Zulassung im Jahr 2025.

Die Anmeldung der Bewerber erfolgt AUSSCHLIESSLICH online über die untenstehende Plattform bis zum 14. Juli 2025, 13:00 Uhr.

Die Anmeldegebühr ist AUSSCHLIESSLICH über die Plattform zu entrichten. Die Plattform wird vor Beginn der Anmeldefristen zugänglich sein.

Die Anmeldungen für die Phase Juli 2025 werden am 14. Juli 2025 um 13:00 Uhr endgültig geschlossen.

Nach der Bestätigung des Studienplatzes muss die auf der Plattform hochgeladene Bewerbungsmappe (mit allen Originaldokumenten; von der Geburtsurkunde und dem Personalausweis sind Kopien beizufügen) persönlich am Sitz der Fakultät für Literaturwissenschaften (Strada Horea, Nr. 31, Cluj-Napoca) eingereicht werden.

Vor der physischen Einreichung der Unterlagen muss der Studienplatz auch auf der Zulassungsplattform bestätigt werden.

Die Zusammensetzung der Unterlagen gemäß den Bestimmungen kann hier eingesehen werden.

Wenn ein Bewerber aus objektiven Gründen nicht persönlich an der Fakultät für Literaturwissenschaften erscheinen kann, um seinen Studienplatz zu bestätigen, kann die Bewerbungsmappe von einem Bevollmächtigten auf Grundlage der nachstehenden Vollmacht eingereicht werden.

Klicken Sie auf die Schaltfläche unten, um die endgültigen Ergebnisse der Zulassung aus der ersten Phase vom Juli 2024 zu erfahren, die am 31. Juli 2024 veröffentlicht wurden.

Um die für die Bewerbungsunterlagen erforderlichen Dokumente für jede Bewerberkategorie zu erfahren, konsultieren Sie bitte den entsprechenden Abschnitt (orangefarben) unten.

Liebe Bewerberinnen und Bewerber, wir laden Sie ein, über den untenstehenden Button die Anzahl der Studienplätze zu konsultieren, die von der Fakultät für Literatur der Babeș-Bolyai-Universität für das Studienjahr 2025-2026 ausgeschrieben sind.

Es werden NUR Präsenzkurse (tagsüber) angeboten.

An der Fakultät für Literatur der UBB findet KEIN Auswahlverfahren für Studienplätze mit Studiengebühren für Fernstudium oder Teilzeitstudium statt.

Die Studiengänge werden staatlich finanziert oder sind gebührenpflichtig.

Die Fakultät für Literatur der Babeş-Bolyai-Universität in Cluj-Napoca organisiert für das akademische Jahr 2024-2025 ein Aufnahmeverfahren in den Bereichen Sprache und Literatur, Kulturwissenschaften und Angewandte moderne Sprachen, Bachelor-Studiengang, Präsenzveranstaltungen auf Studienplätzen, die durch Stipendien subventioniert werden, und auf kostenpflichtigen Studienplätzen, mit einer Studiendauer von 3 Jahren.

ERGEBNISSE NACH BESTÄTIGUNG DER PLÄTZE, PHASE 1, JULI 2023

ANLEITUNG zum korrekten Lesen der Zulassungsdurchschnitte nach Bestätigung
Alle Bewerber konkurrieren mit den anderen Bewerbern, die sich für dieselbe Sprache des Segments A, d. h. die Hauptsprache/Hauptfachrichtung, beworben haben.
Rumänien bietet Bewerbern die Möglichkeit, einmal im Leben ein Studium an einer einzigen Fakultät im Rahmen des staatlichen Bildungswesens (d. h. staatlich finanziert) zu absolvieren.
Wenn für eine Sprache A der Durchschnitt der Zulassungsnoten für Studiengebühren höher ist als der Durchschnitt der Zulassungsnoten für das Studium auf Staatskosten, bedeutet dies, dass der betreffende Bewerber bereits an einer anderen Fakultät auf Staatskosten studiert oder studiert hat und daher verpflichtet ist, an der Fakultät für Literaturwissenschaften der UBB auf Studiengebühren zu studieren.
ABGELEHNTE Bewerber sind Bewerber, die zwar gute Durchschnittsnoten hatten, aber ihren Studienplatz nicht bestätigt haben und somit ihren Studienplatz an der Fakultät für Literatur der UBB verloren haben.

Liebe Bewerber, wir laden Sie ein, in einem speziellen Abschnitt unten die Sprachzertifikate zu konsultieren, die einer Note 10 bei der Zulassungsbedingung mit dem niedrigeren Durchschnitt zwischen dem Durchschnitt der Gymnasialjahre und dem Durchschnitt der Abiturprüfung entsprechen.

ACHTUNG!

Für den Bereich Sprache und Literatur gilt: Wenn als Segment A eine Sprache auf fortgeschrittenem Niveau gewählt wird (EN oder GE), wird das Zertifikat nur dann als gleichwertig anerkannt, wenn es mit der Sprache des Segments A übereinstimmt. Beispiel: Für die Kombination EN-FR wird das Englischzertifikat CAE C2 (oder ein anderes aus der untenstehenden Liste) als gleichwertig anerkannt, nicht jedoch DALF C1, da Englisch als fortgeschrittene Sprache Vorrang hat. Dasselbe gilt für die Kombination GE + eine andere Sprache.

Für den Bereich Sprache und Literatur können Sprachzertifikate nicht gleichwertig anerkannt werden, wenn Muttersprachen (RO oder MA) ausgewählt werden.

Für alle anderen Sprachen werden die in der Verordnung genannten Zertifikate unabhängig von der gewählten Kombination A + B als gleichwertig anerkannt.

Entdecken Sie die Olympiaden und Schulwettbewerbe, deren Preise einer Note 10 bei der Zulassung entsprechen, in einem speziellen Abschnitt weiter unten!

FREMDSPRACHENKENNTNISSE

Die Fremdsprachenkenntnisse entsprechen den Kenntnissen, über die die Bewerber vor der Aufnahme an der Hochschule verfügen müssen.

Im Bereich Sprache und Literatur:

FORTGESCHRITTENE STUFE: Englisch und Deutsch

ANFÄNGERSTUFE: Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Norwegisch, Finnisch, Hebräisch, Altgriechisch

ANFÄNGERSTUFE oder/und FORTGESCHRITTENE STUFE: Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Ukrainisch, Portugiesisch, Latein

Für Bewerber im Bereich ANGEWANDTE MODERNE SPRACHEN muss die Sprachkompetenz in beiden gewählten Sprachen B+C FORTGESCHRITTEN sein.

An der Fakultät für Literaturwissenschaften wählst du zuerst den Studienbereich:

1. Bereich Sprache und Literatur

2. Bereich Kulturwissenschaften

3. Bereich Angewandte moderne Sprachen

Im Bereich Sprache und Literatur musst du zwei Sprachen wählen, die als Sprachen des Segments A+B (oder Spezialisierungen A und B) bezeichnet werden. Bewerber für den Bereich Sprache und Literatur konkurrieren mit allen anderen Bewerbern für die von ihnen gewählte Hauptsprache.

Im Bereich Angewandte moderne Sprachen müssen zwei Sprachen B+C gewählt werden.

Nachstehend finden Sie die möglichen Sprachkombinationen für die Zulassung im Jahr 2024.

GEBÜHREN

Aufnahmegebühr: 250 RON = Bearbeitungsgebühr (50 RON) + Einschreibegebühr (200 RON). Die Gebühr ist ausschließlich online über die Zulassungsplattform zu entrichten. Die Aufnahmegebühr ist nicht erstattungsfähig.

Studiengebühren für das akademische Jahr 2024-2025 (Bachelor-Studium, falls der Bewerber zu den regulären Studiengebühren zugelassen wird): 3600 RON/Jahr.

Studierende, die zu Beginn des akademischen Jahres an zwei Fakultäten zugelassen wurden, sowie Absolventen der UBB erhalten auf schriftlichen Antrag und gegen Nachweis eine Ermäßigung von 25 %.

Studierende, die zugelassen wurden und die Studiengebühren vollständig bezahlen, erhalten eine Ermäßigung von 10 %.

GEBÜHRENBEFREIUNG

Von der Zulassungsgebühr (Bearbeitungsgebühr + Anmeldegebühr) sind befreit:

1. Bewerber, die beide Elternteile verloren haben

2. Bewerber aus Familienheimen

Von der Anmeldegebühr (200 RON) sind befreit:

1. Mitarbeiter und Kinder von Mitarbeitern der UBB und der Zentralen Universitätsbibliothek

2. Kinder von aktiven oder pensionierten Lehrkräften und Hilfskräften aus universitären und voruniversitären Bildungseinrichtungen (Lehrkräfte/Hilfskräfte: Lehrer, Erzieher, Meister, Sekretär, Techniker, Laborant, Bibliothekar, Systemingenieur, Finanzverwalter); auf der von der Schule ausgestellten Bescheinigung muss zwingend angegeben sein: Beamter oder unbefristet beschäftigt.

Bewerber, die Lehrkräfte sind, sind nicht von der Zahlung der Anmeldegebühr befreit.

Die Befreiung gilt nur für eine einzige Spezialisierung, einmalig und nur für eine einzige Hochschule.

Bewerber, die eine Befreiung von den Gebühren beantragen, müssen ihrer Bewerbung (gescannte) Belege beifügen.

Informationsbüro Literatur UBB

Gebäude A, Erdgeschoss, Zimmer 24: Montag bis Freitag, 9:00-12:00 Uhr

  • Rumänische Hotline: Tel.: 0264-532238 (Montag bis Freitag, 9:00-12:00 Uhr), E-Mail: lett@ubbcluj.ro
  • Ungarische Leitung: Tel.: 0264-432417 (Montag bis Freitag, 9:00-12:00 Uhr), E-Mail: lett@ubbcluj.ro, E-Mail: aliz.lakatos@ubbcluj.ro.

Soziale Medien

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Rumänische Staatsbürger, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, müssen die Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Abiturzeugnisses und die Gleichwertigkeit ihrer Noten beantragen. Details finden Sie hier.

Für die Immatrikulation an der Fakultät muss eine Rumänischprüfung abgelegt werden, die von der Abteilung für rumänische Sprache, Kultur und Zivilisation der Fakultät für Literaturwissenschaften organisiert wird.

Anmeldegebühr für den Romanisch-Test: 100 Euro.

Anmeldeschluss für den Test zur Zulassung zur Prüfungssession im Juli 2025: wird noch bekannt gegeben.

Testtermin: wird noch bekannt gegeben.

Kontakt für die Anmeldung: Hauptsekretärin der Fakultät für Literatur der UBB: Claudia Botezatu

E-Mail: claudia.botezatu@ubbcluj.ro

Tel.: 0040 0264536747

Informationen für Bewerber aus der Ukraine

Bei der Zulassung im Jahr 2025 müssen Bewerber aus der Ukraine Folgendes beachten:

  1. Wenn sie ihre rumänische Staatsangehörigkeit durch Dokumente nachweisen können, fallen sie unter die Kategorie „ethnische Rumänen“. Details finden Sie hier.
  2. Wenn sie ihre rumänische Staatsangehörigkeit nicht durch Dokumente nachweisen können, fallen sie in die Kategorie CPV (eigener Währungskonto – Gebühr in Euro. Hinweis: Die Universität wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um die Erlangung des Status als staatlich finanzierte Einrichtung bemühen).

 

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN FÜR DIE ZULASSUNG

Als Segment B kann Weltliteratur und Vergleichende Literaturwissenschaft sowohl in rumänischer als auch in ungarischer Sprache studiert werden.

Moderne Sprachen und Literaturen des Segments B: Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Finnisch, Japanisch und Hebräisch.

Japanische Sprache und Literatur (als Segment A oder B gewählt) kann nicht mit anderen asiatischen Sprachen kombiniert werden, d. h. nicht mit Chinesischer Sprache und Literatur und Koreanischer Sprache und Literatur.

Chinesische Sprache und Literatur sowie Koreanische Sprache und Literatur können NUR als Segment A (Hauptfach) in Kombination mit anderen B-Sprachen gewählt werden.

Für jede Sprachkombination A+B muss ein SEPARATER, VOLLSTÄNDIGER DOSSIER hochgeladen und EINE GEBÜHR entrichtet werden.

AUSNAHME VON DER HINZUFÜGUNG EINES SEPARATEN VOLLSTÄNDIGEN DOSSIERS: Budget- und Gebührenregelung, wobei der Bewerber die Möglichkeit hat, sich für eine Kombination A+B sowohl für einen Budgetplatz als auch für einen Gebührenplatz für DASSELBE HINZUGEFÜGTE DOSSIER zu bewerben.

Beispiel: Es wird eine Akte 1 bei EN-RO eingereicht. Für diese Akte 1 kann der Bewerber sowohl Budget als auch Gebühr ankreuzen.

Die Befreiung von der Gebühr in Höhe von 200 RON für besondere Bewerberkategorien gilt NUR für eine Akte EINMAL IM LEBEN.

ABITURIENTEN MIT ABITURIN BACALAUREAT, das in Rumänien erworben wurde, müssen folgende Unterlagen einreichen:

1. Standard-Anmeldeformular (unterzeichnet), d. h.: online auf der Zulassungsplattform ausgefüllt, beidseitig ausgedruckt, vom Bewerber unterzeichnet, eingescannt und in die Bewerbungsunterlagen eingefügt;

2. Abiturzeugnis oder gleichwertige Bescheinigung (nur für Absolventen des Jahrgangs 2024), aus der der Abitur-Notendurchschnitt und die Noten der einzelnen Prüfungen hervorgehen;

3. Zeugnisheft der Sekundarstufe II;

4. Geburtsurkunde;

5. Personalausweis oder Reisepass (für ausländische Staatsangehörige mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der rumänischen);

6. Standard-Ärztliches Attest, ausgestellt von der Schulärztin oder dem Schularzt oder von der Hausärztin oder dem Hausarzt (ab 2024), aus dem hervorgeht, dass die Bewerberinnen und Bewerber für ein Studium geeignet sind;

7. Diplom mit Auszeichnung oder Teilnahmebescheinigung für Bewerber, die Vergünstigungen für Olympiateilnehmer oder Wettbewerbsteilnehmer erhalten

8. Sprachzertifikat (nur wenn eines der Zertifikate aus den Abschnitten entsprechend den in den folgenden Abschnitten genannten Zertifikaten mit der Note 10 erworben wurde);

Achtung! Der Sprachzertifikat bezieht sich auf die Zertifikate, die der Note 10 entsprechen, aus der untenstehenden Liste. Die Sprachkenntnisse aus der Sekundarstufe II werden bei der Zulassung nicht berücksichtigt!

9. Nachweise für Bewerber, die gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung eine Befreiung von der Einschreibegebühr beantragen. Die Ermäßigung aufgrund der Tatsache, dass ein Elternteil Lehrkraft ist, kann nur einmal im Leben für eine einzige Zulassungsakte gewährt werden.

10. Bescheinigung(en) über die Anzahl der im rumänischen Hochschulsystem absolvierten Jahre mit oder ohne Studiengebühren, aus der/denen hervorgeht, dass die Studiengebühren (falls zutreffend) ordnungsgemäß entrichtet wurden

11. Anmeldeformular Segment B (für Sprache und Literatur) / Anmeldeformular Segment A und B (für LMA). Dieses kann über die Schaltfläche unten heruntergeladen werden.

ABSOLVENTEN MIT EINEM IN EINEM ANDEREN LAND ERWORBENEN DIPLOM müssen Folgendes vorlegen:

1. Zulassungsbescheid oder Ministerialverordnung oder Bescheinigung des C.N.R.E.D.

2. Standard-Anmeldeformular (unterzeichnet), d. h.: online auf der Zulassungsplattform ausgefüllt, beidseitig ausgedruckt, vom Bewerber unterzeichnet, eingescannt und der Bewerbungsmappe beigefügt

3. Abiturzeugnis (Bachelor-Zeugnis für Bachelor-Absolventen) und ATESTAT C.N.R.E.D. oder eine gleichwertige Bescheinigung (C.N.R.E.D.-Bescheinigung + Bescheinigung des UBB-Rektorats über die Gleichwertigkeit des Abiturzeugnisses und des Notendurchschnitts) + Zeugnis der Sekundarstufe II + Übersetzung ins Rumänische

4. Geburtsurkunde (beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde für ausländische Staatsangehörige)

5. Personalausweis/Identitätskarte oder Reisepass für ausländische Staatsangehörige mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der rumänischen

6. Ärztliches Attest, ausgestellt von der Schulärztin oder dem Schularzt oder von der Hausärztin oder dem Hausarzt (ab 2024), aus dem hervorgeht, dass die Bewerberinnen und Bewerber für den Bereich, für den sie sich bewerben, geeignet sind

7. Bescheinigung über die Beherrschung der rumänischen Sprache* oder Nachweis über den vierjährigen Unterricht der rumänischen Sprache in der Mittelstufe/Oberstufe

8. Nachweise für diejenigen Bewerber, die gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung eine Befreiung von der Einschreibegebühr beantragen

9. Bescheinigung(en) über die Anzahl der im rumänischen Hochschulsystem absolvierten Jahre (mit oder ohne Studiengebühren) und aus der/denen hervorgeht, dass die Studiengebühren (falls zutreffend) ordnungsgemäß entrichtet wurden

10. Anmeldeformular Segment B (für Sprache und Literatur) / Anmeldeformular Segment A und B (für LMA). Dieses kann über die Schaltfläche unten heruntergeladen werden.

*Die Prüfung zum Erwerb des Sprachzertifikats für Rumänisch kann an der Fakultät für Literatur, Abteilung für rumänische Sprache, Kultur und Zivilisation (DLCCR) abgelegt werden. Die Prüfungsgebühr beträgt 100 Euro.

Anmeldeschluss für die Zulassung zur Prüfung im Juli 2024: 17. Juli 2024, 14:00 Uhr.

Testtermin: 18. Juli 2024, 9:00 Uhr, online.

Kontakt für die Anmeldung: Hauptsekretärin der Fakultät für Literatur der UBB: Claudia Botezatu

E-Mail: claudia.botezatu@ubbcluj.ro

Tel.: 0040 0264536747

ABSOLVENTEN MIT LICENZDIplom müssen Folgendes vorlegen:

1. Standard-Anmeldeformular (unterzeichnet), d. h.: online auf der Zulassungsplattform ausgefüllt, beidseitig ausgedruckt, vom Bewerber unterzeichnet, eingescannt und in die Bewerbungsunterlagen eingefügt;

2. Bachelor-Diplom (mit den dazugehörigen Anlagen: Immatrikulationsblatt/Diplomzusatz im Original und in Kopie) oder gleichwertige Bescheinigung;

3. Abiturzeugnis und Immatrikulationsblatt der Sekundarstufe II;

4. Geburtsurkunde;

5. Personalausweis/Identitätskarte;

6. Einverständenserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, vom Bewerber ausgefüllt und unterschrieben, eingescannt und in die Bewerbungsunterlagen eingefügt;

7. Ärztliches Attest, ausgestellt von der Schulärztin oder dem Schularzt oder vom Hausarzt (ab 2024), aus dem hervorgeht, dass die Bewerber für den Bereich, für den sie sich bewerben, geeignet sind;

8. Diplom mit der erreichten Auszeichnung oder Teilnahmeurkunde für Bewerber, die Vergünstigungen für Olympiateilnehmer oder Wettbewerbsteilnehmer erhalten;

9. Internationale Sprachzertifikate, die der Note 10 entsprechen (sofern sie in der folgenden Liste aufgeführt sind);

Achtung! Die Sprachzertifikate beziehen sich auf die in der folgenden Liste aufgeführten Zertifikate, die der Note 10 entsprechen. Die Sprachkenntnisse aus der Sekundarstufe II werden bei der Zulassung nicht berücksichtigt!

10. Anmeldeformular Segment B (für Sprache und Literatur) / Anmeldeformular Segment A und B (für LMA). Dieses kann unten heruntergeladen werden.

Wenn der Bewerber mit Bachelor-Abschluss bei der Zulassung den Notendurchschnitt seines Bachelor-Studiums und die Note seiner Bachelor-Prüfung berücksichtigen lassen möchte, wird er NUR für das gebührenpflichtige Studium eingeschrieben.

Wenn der Bewerber an einer anderen Fakultät im gebührenpflichtigen Studiengang studiert hat und sich für einen Studienplatz im Rahmen des staatlichen Studienplatzes an der Fakultät für Literatur der UBB bewerben möchte, muss er auf dem Anmeldeformular den Notendurchschnitt des Abiturs und den Notendurchschnitt der vier Gymnasialjahre angeben. Er muss dem Antrag außerdem eine Bescheinigung der studierten Fakultät(en) beifügen, aus der hervorgeht, dass er studiengebührenpflichtig war.

STUDENTEN, DIE PARALLEL EIN ZWEITES STUDIUM AUFNEHMEN MÖCHTEN, müssen Folgendes vorlegen:

1. Standard-Anmeldeformular (unterschrieben), d. h.: online auf der Zulassungsplattform ausgefüllt, beidseitig ausgedruckt, vom Bewerber unterschrieben, eingescannt und in die Bewerbungsmappe eingefügt;

2. Abiturzeugnis oder gleichwertige Bescheinigung, aus der der Abitur-Notendurchschnitt und die Noten der einzelnen Fächer hervorgehen + Zeugnisheft;

3. Geburtsurkunde;

4. Personalausweis/Identitätskarte;

5. Standard-Ärztliches Attest, ausgestellt von der Schulärztin oder dem Schularzt oder von der Hausärztin oder dem Hausarzt (ab 2024), aus dem hervorgeht, dass die Bewerber für den Studiengang, für den sie sich bewerben, gesundheitlich geeignet sind;

6. Diplom mit der erreichten Auszeichnung oder Teilnahmeurkunde für Bewerber, die Vergünstigungen für Olympiadeteilnehmer oder Wettbewerbsteilnehmer erhalten;

7. Sprachzertifikat (sofern dieses auf der vom Rektorat der Universität genehmigten Liste steht);

Achtung! Das Sprachzertifikat bezieht sich auf die Zertifikate, die mit 10 Punkten aus der folgenden Liste gleichwertig sind. Die Sprachkenntnisse aus der Sekundarstufe II werden bei der Zulassung nicht berücksichtigt!

8. Nachweise für Bewerber, die gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung eine Befreiung von der Einschreibegebühr beantragen;

9. Bescheinigung(en) über die Anzahl der im rumänischen Hochschulsystem absolvierten Studienjahre mit Vollzeitstudium oder gegen Zahlung von Studiengebühren, aus der hervorgeht, dass die Studiengebühren (sofern zutreffend) ordnungsgemäß entrichtet wurden;

10. Anmeldeformular Segment B (für Sprache und Literatur) / Anmeldeformular Segment A und B (für LMA). Dieses kann unten heruntergeladen werden.

GLEICHWERTIGE SPRACHEINZEUGNESSE

I. FÜR DEN BEREICH SPRACHE UND LITERATUR

Abiturienten mit Abiturzeugnis, die über die folgenden Sprachzertifikate verfügen, erhalten bei der Zulassung mit niedrigerem Notendurchschnitt die Note 10 (zehn).

ACHTUNG!

Für den Bereich Sprache und Literatur gilt: Wenn Sprachen mit fortgeschrittenem Niveau als Segment A (EN oder GE) gewählt werden, wird das Zertifikat nur dann als gleichwertig anerkannt, wenn es mit der Sprache des Segments A übereinstimmt. Beispiel: Für die Kombination EN-FR wird ein CAE C2-Zertifikat für Englisch (oder ein anderes aus der untenstehenden Liste) als gleichwertig anerkannt, nicht jedoch ein DALF C1, da Englisch als fortgeschrittene Sprache Vorrang hat. Dasselbe gilt für die Kombination GE + eine andere Sprache.

Für den Bereich Sprache und Literatur können Sprachzertifikate nicht gleichwertig anerkannt werden, wenn Muttersprachen (RO oder MA) gewählt werden.

Für alle anderen Sprachen werden die in der Verordnung genannten Zertifikate unabhängig von der gewählten Kombination A + B als gleichwertig anerkannt.

Der Sprachzertifikat bezieht sich auf die Zertifikate, die mit 10 gleichwertig sind und in der folgenden Liste aufgeführt sind. Die Sprachkenntnisse aus der Oberstufe werden bei der Zulassung nicht berücksichtigt!

ENGLISCH SPRACHE

ACHTUNG!

Das Sprachzertifikat des Bewerbers wird NUR dann anerkannt, wenn es das unten angegebene Niveau und die erforderliche Punktzahl aufweist! Andere Zertifikate mit einem niedrigeren Niveau werden NICHT anerkannt.

Wenn EN als Sprache für Segment A ausgewählt wird, muss für die Gleichwertigkeit mit 10 eines der folgenden Englischzertifikate vorliegen. Das Zertifikat für die Sprache des Segments B wird nicht anerkannt.

– Zertifikat in Fortgeschrittenem Englisch CAE/Advanced (Note A, Niveau C2);
– Zertifikat in Englisch CPE/Proficiency (Noten A, B, C, Niveau C2);
– International English Language Testing System IELTS Niveau C2;
– Pearson EDI Level 3 Zertifikat in ESOL International (CEF C2) Pearson JETSET Level 7, Niveau C2 (Gesamtpunktzahl = mindestens 135 Punkte);
– Level 4 Pearson LCCI English for Business Pearson LCCI IQ English for Business Level 4, Niveau C2 (Gesamtpunktzahl = mindestens 184 Punkte);
– Pearson Edexcel Level 3 Certificate in ESOL International Pearson Test of English (PTE) General Level 5, Niveau C2 (Gesamtpunktzahl = mindestens 76 Punkte);
– TRINITY Integrated Skills in English TRINITY ISE IV, Niveau C2;
– City and Guilds International English for Speakers of Other Languages The International ESOL Diploma (IESOL), Niveau C2;
– Prüfung zum Erwerb des Zertifikats für Englischkenntnisse (Cambridge Michigan) ECPE Niveau C2;
– Ascentis Anglia ESOL Ascentis Anglia ESOL Niveau C2;
– Sprachzertifikat ALPHA für Englisch, Niveau C2 (insgesamt mindestens 28 Punkte).

ACHTUNG!

Das Sprachzertifikat des Bewerbers wird NUR dann anerkannt, wenn es das unten angegebene Niveau und die unten angegebene Punktzahl aufweist! Andere Zertifikate mit einem niedrigeren Niveau werden NICHT anerkannt.

Wenn GE als Sprache des Segments A gewählt wird, muss für die Anerkennung mit 10 Punkten eines der unten aufgeführten Deutschzertifikate vorliegen. Das Zertifikat für die Sprache des Segments B wird nicht anerkannt.

DSD (Diploma de limbă germană a Conferinței miniștrilor culturii, nivelul al doilea) – B2, C1;
– ŐSD (Diploma de limbă germană a Austriei) – B2, C1;
– Certificat Goethe – B2, C1;
– GDS (Diploma mare de limbă germană) – C2;
– Certificat Goethe C2;
– TestDaF – TDN 4, TDN 5 (corespunde nivelurilor B2, C1);
– telc Deutsch – C1

ACHTUNG!

Das Sprachzertifikat des Bewerbers wird NUR anerkannt, wenn es das unten angegebene Niveau und die erforderliche Punktzahl aufweist! Andere Zertifikate mit einem niedrigeren Niveau werden NICHT anerkannt.

– DALF (Diplôme approfondi de langue française) – C1, C2;

– DELF (Diplôme d’études en langue française) sau DELF Junior – B2*
*sau echivalent: Diplomă atestând absolvirea secției bilingve francofone în conformitate cu acordul interguvernamental franco-român din 28 septembrie 2008, însoțită de diploma de bacalaureat mențiunea bilingv (sau adeverință, pentru promoția 2024);

– TCF épreuves obligatoires + épreuves facultatives – B2, C1, C2;

– TEF épreuves obligatoires + épreuves facultatives – B2, C1, C2

ACHTUNG!

Das Sprachzertifikat des Bewerbers wird NUR anerkannt, wenn es das unten angegebene Niveau und die erforderliche Punktzahl aufweist! Andere Zertifikate mit einem niedrigeren Niveau werden NICHT anerkannt.

– CILS (Certificazione di Italiano come Lingua Straniera) – C1, C2;

– CILS DUE – B2;

– CELI 3 (B2), CELI 4 (C1), CELI 5 (C2) (Certificazione della lingua italiana)

ACHTUNG!

Das Sprachzertifikat des Bewerbers wird NUR anerkannt, wenn es das unten angegebene Niveau und die erforderliche Punktzahl aufweist! Andere Zertifikate mit einem niedrigeren Niveau werden NICHT anerkannt.

– DELE (Diploma de Español como Lengua Extranjera) – B2*, C1, C2
– *sau echivalent: Título de Bachiller (eliberat de Ministerio de Educación, Formación Profesional y Deportes de España) însoțit de diploma de bacalaureat mențiunea bilingv (sau adeverință, pentru promoția 2024)

ACHTUNG!

Das Sprachzertifikat des Bewerbers wird NUR anerkannt, wenn es das unten angegebene Niveau und die erforderliche Punktzahl aufweist! Andere Zertifikate mit einem niedrigeren Niveau werden NICHT anerkannt.

– DIPLE – (Diploma Intermédio de Português Língua Estrangeira) – B2;

– CAPLE (Diploma Avançado de Português Língua Estrangeira) – C1;

– CAPLE (Diploma Universitário de Português Língua Estrangeira) – C2.

ACHTUNG!

Das Sprachzertifikat des Bewerbers wird NUR dann anerkannt, wenn es das unten angegebene Niveau und die unten angegebene Punktzahl aufweist! Andere Zertifikate mit einem niedrigeren Niveau werden NICHT anerkannt.

Chinesisch kann nur im Segment A gewählt werden.

– Chinesisch-Sprachprüfung (HSK), Stufe 3

ACHTUNG!

Das Sprachzertifikat des Bewerbers wird NUR dann anerkannt, wenn es das unten angegebene Niveau und die erforderliche Punktzahl aufweist! Andere Zertifikate mit einem niedrigeren Niveau werden NICHT anerkannt.

Für Koreanisch kann nur Segment A gewählt werden.

– TOPIK I (Stufe 1 und 2), TOPIK II (Stufe 3, 4, 5 und 6).

II. FÜR DEN BEREICH ANGEWANDTE MODERNE SPRACHEN

Abiturienten mit Abiturzeugnis, die über die folgenden Sprachzertifikate verfügen, erhalten bei der Zulassung mit niedrigerem Notendurchschnitt die Note 10 (zehn).

ENGLISCH

ACHTUNG!

Das Sprachzertifikat des Bewerbers wird NUR anerkannt, wenn es das unten angegebene Niveau und die erforderliche Punktzahl aufweist! Andere Zertifikate mit einem niedrigeren Niveau werden NICHT anerkannt.

– Cambridge CAE (Certificate in Advanced English) – C1, C2
– Cambridge CPE (Certificate of Proficiency in English) – C1, C2
– Cambridge English ESOL International (Stufe 3) – C1, C2
– IELTS – International English Language Testing System C1, C2
– TOEFL – B2
– TOEIC – C1, C2
– ECL – C1, C2

ACHTUNG!

Das Sprachzertifikat des Bewerbers wird NUR anerkannt, wenn es das unten angegebene Niveau und die erforderliche Punktzahl aufweist! Andere Zertifikate mit einem niedrigeren Niveau werden NICHT anerkannt.

– DSD (Das Deutsche Sprachdiplom der Kultursministerkonferenz, Zweite Stufe) – C1, C2
– ŐSD (Das Ősterreichische Sprachdiplom Deutsch) – C1, C2
– Goethe Zertifikat – C1, C2
– GDS (Groses Deutsches Sprachdiplom) – C1, C2
– TestDaF (Der Test Deutsch als Fremdsprache) – TDN 4, B2, C1
– ECL – C1, C2

ACHTUNG!

Das Sprachzertifikat des Bewerbers wird NUR anerkannt, wenn es das unten angegebene Niveau und die erforderliche Punktzahl aufweist! Andere Zertifikate mit einem niedrigeren Niveau werden NICHT anerkannt.

– DALF (Diplôme approfondi de langue française) – C1, C2
– DELF (Diplôme d’études en langue française) – C1, C2
– TCF (Test de connaissance du français) – C1, C2
– TEF (Test d’évaluation du français) – C1, C2
– ECL – C1, C2

ACHTUNG!

Das Sprachzertifikat des Bewerbers wird NUR anerkannt, wenn es das unten angegebene Niveau und die erforderliche Punktzahl aufweist! Andere Zertifikate mit einem niedrigeren Niveau werden NICHT anerkannt.

– CILS (Certificazione di Italiano come Lingua Straniera) – C1, C2
– CELI (Certificazione della lingua italiana) – C1, C2
– ECL – C1, C2

ACHTUNG!

Das Sprachzertifikat des Bewerbers wird NUR anerkannt, wenn es das unten angegebene Niveau und die erforderliche Punktzahl aufweist! Andere Zertifikate mit einem niedrigeren Niveau werden NICHT anerkannt.

– DELE (Diploma de Español como lengua Extranjera) – C1, C2
– ECL – C1, C2

OLYMPIADEN UND SCHULWETTBEWERBE

Mit der Note 10 (zehn) werden unter den Bedingungen der staatlichen Finanzierung diejenigen Abiturienten zugelassen, die während ihrer Gymnasialzeit Auszeichnungen (1., 2., 3. Preis, lobende Erwähnung) bei vom rumänischen Bildungsministerium anerkannten schulischen Olympiaden und internationalen Wettbewerben (im jeweiligen Fachbereich) erworben haben.

Erster Preis/Goldmedaille

Mit der Note 10 (zehn) werden Abiturienten mit einem Abiturzeugnis zugelassen, die während ihrer Gymnasialzeit den ersten Preis oder die Goldmedaille bei den vom rumänischen Bildungsministerium anerkannten nationalen Schulolympiaden (in ihrem Fachbereich) gewonnen haben.

Zweiter Preis, dritter Preis, lobende Erwähnung

Abiturienten mit Abiturzeugnis, die während ihrer Gymnasialzeit bei nationalen Schulwettbewerben (in ihrem Fachgebiet) Auszeichnungen (zweiter Preis, dritter Preis, lobende Erwähnung) erhalten haben, werden in einem der Bestandteile der Zulassungsnote mit der Note 10 (zehn) bewertet.

Preise II, III, lobende Erwähnung

Die Kandidaten dieser Kategorie können die Sprache A wählen, in der sie die Auszeichnung erhalten haben.

Kandidaten, die Auszeichnungen in Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Spanisch) erhalten haben, können sich auch für das Fach Weltliteratur und Vergleichende Literaturwissenschaft entscheiden.

Diejenigen, die in diese Kategorie fallen, können sich für die Spezialisierung Rumänische Sprache und Literatur oder für die Spezialisierung Weltliteratur und Vergleichende Literaturwissenschaft entscheiden.

Abiturienten mit Abitur, die Auszeichnungen (2. oder 3. Preis, lobende Erwähnung) oder Sonderpreise bei nationalen interdisziplinären/transdisziplinären Schulwettbewerben („Lesen als Lebenskompetenz“ oder „Nationaler Sprachwettbewerb“) während ihrer Gymnasialzeit erhalten haben, erhalten in einem der Bestandteile der Zulassungsnote die Note 10 (zehn).

Bewerber dieser Kategorie können sich nur für die Fachrichtung Ungarisch (aus den Bereichen Sprache und Literatur, Kulturwissenschaften) entscheiden.

Absolventen mit Abitur, die während ihrer Gymnasialzeit in den folgenden Wettbewerben für ungarische Sprache und/oder Literatur Auszeichnungen erhalten haben, werden in einem der Bestandteile der Zulassungsdurchschnittsnote mit 10 (zehn) bewertet:
1. „Implom“ in Gyula (die ersten 6 Plätze);
2. „Kazinczy Ferenc“ in Győr (die ersten 6 Plätze);
3. Wettbewerb für Sprachrichtigkeit in Sátoraljaújhely (die ersten 6 Plätze);
4. Wettbewerb für ungarische Sprache und Literatur oder Ethnologie „Tudek“, organisiert vom MECTS (Klassen IX–XII) – nationale/internationale Phase (die drei Erstplatzierten in den vier Schuljahren).

Nützliche Links für Bewerber mit Auslandsstudium oder aus besonderen Kategorien

Informationen für Bewerber aus der Ukraine

Bei der Zulassung im Jahr 2024 müssen Bewerber aus der Ukraine Folgendes beachten:

  1. Wenn sie ihre rumänische Staatsangehörigkeit durch Dokumente nachweisen können, fallen sie in die Kategorie der ethnischen Rumänen. Details finden Sie hier.
  2. Wenn sie ihre rumänische Staatsangehörigkeit nicht durch Dokumente nachweisen können, fallen sie in die Kategorie CPV (eigener Währungskonto – Gebühr in Euro. Hinweis: Die Universität wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um die Erlangung des Status eines staatlichen Haushalts bemühen).

Rumänische Staatsbürger, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, müssen die Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Abiturzeugnisses und die Gleichwertigkeit der Noten beantragen. Details finden Sie hier.

Für die Immatrikulation an der Fakultät muss eine Rumänischprüfung abgelegt werden, die von der Abteilung für rumänische Sprache, Kultur und Zivilisation der Fakultät für Literaturwissenschaften organisiert wird.

Anmeldegebühr für den Romanisch-Test: 100 Euro.

Anmeldeschluss für den Test zur Zulassung zur Sitzung im September 2024: 4. September 2024, 14 Uhr.

Testtermin: 5. September 2024, 9:00 Uhr, online.

Kontakt für die Anmeldung: Hauptsekretärin der Fakultät für Literatur der Babeș-Bolyai-Universität: Claudia Botezatu

E-Mail: claudia.botezatu@ubbcluj.ro

Tel.: 0040 0264536747

Ansprechpartnerin: Kozma-Kis Elisabeta-Edita.
E-Mail: elisabeta.kozma@ubbcluj.ro

Für die Immatrikulation an einer Hochschule müssen Bewerber aus der Roma-Bevölkerungsgruppe bei der Anmeldung eine Empfehlung einer rechtmäßig anerkannten Roma-Organisation vorlegen, unabhängig von deren Tätigkeitsbereich, aus der hervorgeht, dass der Bewerber der Roma-Bevölkerungsgruppe angehört, nicht jedoch, dass er Mitglied der betreffenden Organisation ist.

Bewerber mit einem Bachelor-Abschluss aus anderen Ländern (Nicht-EU) EN/FR

Ausländische Bewerber für das Stipendium der rumänischen Regierung (EN/FR)

Welche Studiengänge kann man an der Fakultät für Literaturwissenschaften der Babeș-Bolyai-Universität auf Bachelor-Niveau studieren?

An der Fakultät für Literaturwissenschaften wählst du zuerst den Studienbereich:

  1. Bereich Sprache und Literatur
  2. Bereich Kulturwissenschaften
  3. Bereich Angewandte moderne Sprachen

Im Bereich Sprache und Literatur musst du zwei Sprachen wählen, die als Sprachen der Segmente A+B (oder Spezialisierungen A und B) bezeichnet werden. Bewerber für den Bereich Sprache und Literatur konkurrieren mit allen anderen Bewerbern für die von ihnen gewählte Hauptsprache.

Die Bewerbungsunterlagen MÜSSEN sorgfältig in der vom Bewerber gewünschten GENAUEN Kombination hochgeladen werden (die gewählten Sprachen müssen in der vom Bewerber gewünschten GENAUEN Reihenfolge angegeben werden).

Im Bereich Angewandte moderne Sprachen müssen zwei Sprachen B+C gewählt werden (Sprache A ist automatisch Rumänisch).

Das Anmeldeformular für Segment B ist nur das oben gepostete, das für beide Bereiche gilt, auch wenn dort A+B steht.

Als Segment B kann Weltliteratur und Vergleichende Literaturwissenschaft sowohl in rumänischer als auch in ungarischer Sprache studiert werden.

Moderne Sprachen und Literaturen des Segments B: Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Finnisch, Japanisch und Hebräisch.

Japanische Sprache und Literatur (als Segment A oder B gewählt) kann nicht mit anderen asiatischen Sprachen kombiniert werden, d. h. nicht mit Chinesischer Sprache und Literatur und Koreanischer Sprache und Literatur.

Chinesische Sprache und Literatur sowie Koreanische Sprache und Literatur können NUR als Segment A (Hauptfach) in Kombination mit anderen B-Sprachen gewählt werden.

Für jede Sprachkombination A+B muss ein SEPARATER, VOLLSTÄNDIGER DOSSIER hochgeladen und EINE GEBÜHR entrichtet werden.

AUSNAHME VON DER HINZUFÜGUNG EINES SEPARATEN VOLLSTÄNDIGEN DOSSIERS: Budget- und Gebührenregelung, wobei der Bewerber die Möglichkeit hat, sich für eine Kombination A+B sowohl für einen Budgetplatz als auch für einen Gebührenplatz für DASSELBE HINZUGEFÜGTE DOSSIER zu bewerben.

Beispiel: Es wird eine Akte 1 bei EN-RO eingereicht. Für diese Akte 1 kann der Bewerber sowohl Budget als auch Gebühr ankreuzen.

Die Befreiung von der Gebühr in Höhe von 200 RON für besondere Bewerberkategorien gilt NUR für eine Akte EINMAL IM LEBEN.

I. Bereich Sprache und Literatur

Segment-A-Sprachen und Kombinationsmöglichkeiten mit Segment-B-Sprachen

ROMANISCHE SPRACHE UND LITERATUR (Muttersprache)

Kann mit folgenden B-Segmentsprachen kombiniert werden:

1. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

2. EINE MODERNE SPRACHE UND LITERATUR (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Finnisch, Japanisch)

oder

3. LATEINISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

4. ALTGRIECHISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

5. UNIVERSELLE UND VERGLEICHENDE LITERATUR

Kann mit folgenden B-Segment-Sprachen kombiniert werden:
1. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR
oder
2. DEUTSCHE SPRACHE UND LITERATUR

Kann mit folgenden B-Segmentsprachen kombiniert werden:

1. MODERNE SPRACHE UND LITERATUR (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Finnisch, Japanisch)

oder

2. RUMÄNISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

3. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR oder

oder

oder

4. LATEINISCHE SPRACHE UND LITERATUR oder

5. ALTGRIECHISCHE SPRACHE UND LITERATUR oder

6. HEBRAISCHE SPRACHE UND LITERATUR

Die Spezialisierung KLASSISCHE PHILOLOGIE setzt bereits eine doppelte Spezialisierung voraus, die sich aus folgenden Kombinationen zusammensetzt: Lateinische Sprache und Literatur – Altgriechische Sprache und Literatur.

Kann mit folgenden B-Segment-Sprachen kombiniert werden:

1. RUMÄNISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

2. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

3. EINE MODERNE SPRACHE UND LITERATUR (Französisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Finnisch, Japanisch)

oder

4. LATEINISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

5. ALTGRIECHISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

6. HEBRAISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

7. UNIVERSELLE UND VERGLEICHENDE LITERATUR

Kann mit folgenden B-Segment-Sprachen kombiniert werden:

1. RUMÄNISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

2. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

3. EINE MODERNE SPRACHE UND LITERATUR (Englisch, Französisch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Finnisch, Japanisch)

oder

4. LATEINISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

5. ALTGRIECHISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

6. HEBRAISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

7. UNIVERSELLE UND VERGLEICHENDE LITERATUR

kann mit folgenden B-Segment-Sprachen kombiniert werden:

1. RUMÄNISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

2. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

3. EINE MODERNE SPRACHE UND LITERATUR (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Finnisch, Japanisch)

oder

4. LATEINISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

5. ALTGRIECHISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

6. HEBRAISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

7. UNIVERSELLE UND VERGLEICHENDE LITERATUR

Kann mit folgenden B-Segment-Sprachen kombiniert werden:

1. RUMÄNISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

2. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

3. EINE MODERNE SPRACHE UND LITERATUR (Englisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Finnisch, Japanisch)

oder

4. LATEINISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

5. ALTGRIECHISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

6. HEBRAISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

7. UNIVERSELLE UND VERGLEICHENDE LITERATUR

Kann mit folgenden B-Segment-Sprachen kombiniert werden:

1. RUMÄNISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

2. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

3. EINE MODERNE SPRACHE UND LITERATUR (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Spanisch, Norwegisch, Finnisch, Japanisch)

oder

4. LATEINISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

5. ALTGRIECHISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

6. HEBRAISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

7. UNIVERSELLE UND VERGLEICHENDE LITERATUR

kann mit folgenden Segment-B-Sprachen kombiniert werden:

1. RUMÄNISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

2. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

3. EINE MODERNE SPRACHE UND LITERATUR (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Norwegisch, Finnisch, Japanisch)

oder

4. LATEINISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

5. ALTGRIECHISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

6. HEBRAISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

7. UNIVERSELLE UND VERGLEICHENDE LITERATUR

Kann mit folgenden B-Segmentsprachen kombiniert werden:

1. RUMÄNISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

2. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

3. EINE MODERNE SPRACHE UND LITERATUR (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Finnisch, Japanisch)

oder

4. LATEINISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

6. ALTGRIECHISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

6. HEBRAISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

7. UNIVERSELLE UND VERGLEICHENDE LITERATUR

Ungarische Sprache und Literatur als Monospezialisierung kann nicht mit einer anderen Sprache des Segments B kombiniert werden. Sie wird allein studiert.

Kann mit folgenden B-Segment-Sprachen kombiniert werden:

1. RUMÄNISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

2. EINE MODERNE SPRACHE (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Finnisch, Japanisch)

oder

3. LATEIN

oder

4. ALTGRIECHISCH

oder

5. JÜDISCHE SPRACHE

oder

6. UNIVERSELLE UND VERGLEICHENDE LITERATUR

Kann mit folgenden B-Sprachen kombiniert werden:

1. RUMÄNISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

2. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

3. EINE MODERNE SPRACHE UND LITERATUR (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Japanisch)

oder

4. LATEINISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

5. ALTGRIECHISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

6. HEBRAISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

7. UNIVERSELLE UND VERGLEICHENDE LITERATUR

Kann mit folgenden B-Segment-Sprachen kombiniert werden:

1. RUMÄNISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

2. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

3. EINE MODERNE SPRACHE UND LITERATUR (Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Finnisch, Japanisch)

oder

4. LATEINISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

5. ALTGRIECHISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

6. HEBRAISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

7. UNIVERSELLE UND VERGLEICHENDE LITERATUR

Kann mit folgenden B-Segmentsprachen kombiniert werden:

1. RUMÄNISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

2. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

3. EINE MODERNE SPRACHE UND LITERATUR (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Finnisch, Japanisch)

oder

4. LATEINISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

5. ALTGRIECHISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

6. HEBRAISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

7. UNIVERSELLE UND VERGLEICHENDE LITERATUR

Kann mit folgenden B-Segment-Sprachen kombiniert werden:

1. RUMÄNISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

2. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

3. EINE MODERNE SPRACHE UND LITERATUR (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Finnisch)

oder

4. LATEINISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

5. ALTGRIECHISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

6. HEBRAISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

7. UNIVERSELLE UND VERGLEICHENDE LITERATUR

Kann mit folgenden B-Segment-Sprachen kombiniert werden:

1. RUMÄNISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

2. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

3. EINE MODERNE SPRACHE UND LITERATUR (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Finnisch)

oder

4. LATEINISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

5. ALTGRIECHISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

6. HEBRAISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

7. UNIVERSELLE UND VERGLEICHENDE LITERATUR

Kann mit folgenden B-Segment-Sprachen kombiniert werden:

1. RUMÄNISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

2. UNGARISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

3. EINE MODERNE SPRACHE UND LITERATUR (Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Finnisch)

oder

4. LATEINISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

5. ALTGRIECHISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

6. HEBRAISCHE SPRACHE UND LITERATUR

oder

7. UNIVERSELLE UND VERGLEICHENDE LITERATUR

II. BEREICH KULTURWISSENSCHAFTEN

Es gibt folgende Monospezialisierungen

III. BEREICH ANGEWANDTE MODERNE SPRACHEN (LMA)

Kombinationsmöglichkeiten der Sprachen B+C

ENGLISCH

muss mit einer der folgenden Sprachen kombiniert werden:
1. FRANZÖSISCH
oder
2. DEUTSCH
oder
3. ITALIENISCH
oder
4. SPANISCH

muss mit einer der folgenden Sprachen kombiniert werden:
1. ENGLISCH
oder
2. DEUTSCH
oder
3. ITALIENISCH
oder
4. SPANISCH

ARCHIV ZULASSUNGEN

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