Unterkünfte in den Wohnheimen der UBB im akademischen Jahr 2024-2025

Phase 2 der Unterbringung

Liebe Studierende, unter dem folgenden Button findet ihr die Ergebnisse der zweiten Phase der Wohnheimvergabe unserer Fakultät. Es wurden 118 Anträge eingereicht, und die Kriterien für die Vergabe der Wohnheimplätze sind wie folgt:

1. WOHNHEIM MIT HOHEM KOMFORT (auf den nach der ersten Phase der Wohnheimvergabe noch freien Plätzen):

MINDESTDURCHSCHNITT 9,40

MEDIZINISCHE FÄLLE

2. WOHNHEIM VI UND XVI – ALLE ANTRÄGE MIT EINEM DURCHSCHNITT < 9,40

Die Begünstigten auf der untenstehenden Liste können am 2. Oktober 2024 einziehen.

Liebe Studierende, wir eröffnen die zweite Phase der Zimmervergabe in den Wohnheimen der UBB. Alle, die einen Platz in einem Wohnheim erhalten möchten oder einen Platz in einem anderen Wohnheim beantragen möchten, müssen das untenstehende Formular ausfüllen.
Das Formular ist sowohl für Studierende, die einen Antrag auf Unterkunft nach Durchschnittskriterien stellen, als auch für diejenigen, die diesen Antrag nach sozialen Kriterien stellen, gleich.
Frist für die Einreichung: 1. Oktober 2024, 12:00 Uhr.

Für Mieter siehe auch:

Achtung für Studierende, die in den Studentenwohnheimen der UBB untergebracht werden

Die Studierenden melden sich an den folgenden Tagen zwischen 8:00 und 16:00 Uhr in dem ihnen zugewiesenen Wohnheim:

– 27. September: 1. Jahr des Bachelorstudiums;

– 28. September: 2., 3. und 4. Jahr des Bachelorstudiums;

– 29. September: Masterstudierende, Doktoranden und Studierende, die in den ersten beiden Tagen nicht kommen konnten.

Für die Unterbringung erforderliche Unterlagen:

– Kopie des Personalausweises/des Personalausweises mit Foto;

– Passfoto (3/4);

– Mietvertrag (wird bei der Unterbringung ausgefüllt).

Die Zufahrt mit dem Auto zum Hasdeu-Campus ist NUR nach der Unterbringung der Studierenden gestattet. Die Zufahrt wird nach Vorlage des Studentenausweises an die Freiwilligen gewährt, die die Studierenden empfangen. Bei der Einfahrt auf den Campus muss die Telefonnummer gut sichtbar angebracht werden, damit Sie im Notfall kontaktiert werden können.

Die Zufahrt zum Campus ist zum Ausladen von Gepäck vorgesehen, die Parkdauer ist auf 15 Minuten begrenzt. Bitte halten Sie sich an die Anweisungen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Unterbringung zu erleichtern.

Alternative Parkmöglichkeiten in der Nähe des Hasdeu-Campus:

– Parking Platinia – https://maps.app.goo.gl/zufDRAs84LYffhQu9;

– Parking Sala Polivalentă – https://maps.app.goo.gl/765wmgqDqWCRi7PC8 (cea mai ieftină);

– Parking Hașdeu – https://maps.app.goo.gl/u213SzUqN81f7iii8 (cea mai apropiată, locuri limitate);

– Parking Primărie – https://maps.app.goo.gl/RE6ehzCVCMsB3K996.

Liebe Studierende, wir laden euch ein, die endgültigen Listen (PHASE I) für die Unterbringung in den Wohnheimen der UBB für Studierende der Fakultät für Literaturwissenschaften einzusehen, die am 14.09.2024 veröffentlicht wurden! Bitte lest euch anschließend die Kriterien für die Vergabe der Wohnheimplätze durch, die unten aufgeführt sind!

Die Unterbringung in Wohnheimen für alle, die auf den Listen stehen, erfolgt direkt im zugewiesenen Wohnheim am 27., 28. und 29. September 2024. Bitte klicken Sie auf die Schaltfläche „Unterbringungsplan“!

Am 30.09.2024 können alle Interessierten Anträge für die zweite Phase der Unterbringung auf die Plätze stellen, die aufgrund der Nichterscheinen/Nichtannahme des in der ersten Phase zugewiesenen Platzes an den für die Unterbringung im Wohnheim vorgesehenen Tagen frei geworden sind.

Doktoranden im ersten Jahr (Status im Jahr 2024-2025) müssen das untenstehende Formular für die Unterkunft zwischen dem 1. und 7. September 2024 ausfüllen.

Soziale und medizinische Fälle (siehe Unterkunftsordnung Art. 9, Abs. 5) müssen zwischen dem 1. und 7. September 2024 einen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen (ein einziges PDF-Dokument) im Formular einreichen, das im Abschnitt Unterkunft für soziale Fälle 2024.

Kriterium 1: Soziale/medizinische Fälle (mindestens 40 gesammelte Credits): Einreichung bis SEPTEMBER 2024

Kriterium 2: Stipendiaten des rumänischen Staates (ausländische BSR-Studierende)

Kriterium 3: Studierende aus dem Unterbringungsausschuss

Kriterium 4: Jahr 1BUDGET-Regelung, Master, Jahr 1BUDGET-Regelung

Jahre 2, 3, MASTER 2INTEGRALIST

KRITERIUM 5: DURCHSCHNITT gemäß der folgenden Tabelle

 Cămin A4/A3/ A2Cămin 17Cămin XXICămin 14Cămin 6 (Mädchen)CAMIN 16 (Jungen)
Jahr 1 109.99-9.969.95-9.949.93-9.489.93-9.48
Master 1 (M1) 109.99-9.969.95-9.729.71-7.779.71-6.78
Jahr 2 109.99-9.729.71-9.509.49-6.909.49-6.90
Jahr 3 109.99-9.729.71-9.339.32-6.909.32-6.90
Master 2 (M2) 109.99-9.729.71-9.039.02-8.119.02-8.11
Doktorat109    

Zusammensetzung der Unterlagen:

Anhang 1 – Geringes Einkommen und andere Sonderkategorien oder, je nach Fall, Anhang 1 – Medizinischer Fall;

Anhang 2 – Standardantrag;

Anhang 3 – Erklärung zum Nettoeinkommen (nur bei geringem Einkommen);

Anhang 4 – Erklärung über die Einreichung der Unterlagen auf elektronischem Wege;

Anhang 5 – Handschriftliche Einwilligung des Studierenden zur Verarbeitung personenbezogener Daten;

Anhang 6 – Handschriftliche Einwilligung jedes Familienmitglieds, für das ein Einkommen angegeben wurde;

Die für jeden Sozialfall erforderlichen Unterlagen sind in Anhang 1 aufgeführt. Für Dokumente in Anhang 1, die nicht auf Sie zutreffen, fügen Sie beim Ausfüllen des Anhangs eine Zeile hinzu.

Alle Seiten der Unterlagen müssen nummeriert sein und die Reihenfolge in Anhang 1 muss eingehalten werden.

Das Formular akzeptiert nur Unterlagen, die in einer einzigen PDF-Datei hochgeladen werden. Hilfeseite zum Konvertieren von JPG in PDF und zum Zusammenführen von PDF-Dokumenten.

Status im Jahr 2024-2025 Abgabe
2. Jahr, Bachelor-Niveau 15. – 25. Juli 2024, 16:00 Uhr
3. Jahr, Bachelor-Niveau 15. – 25. Juli 2024, 16:00 Uhr
2. Jahr, Master-Niveau 15. – 25. Juli 2024, 16:00 Uhr
Doktorand 15. – 25. Juli 2024, 16:00 Uhr
Sozialfall-Student September 2024 Formular dazu wird auf der Website in diesem Zeitraum angezeigt.

Bewerber, die für die Zulassung im Jahr 2024 in den Juli- und September-Runden angenommen werden, müssen bei der Bestätigung ihres Studienplatzes auf der Zulassungsplattform einen Wohnheimplatz beantragen.

UNTERKUNFTSPLAN

Für Studierende, die in den Studentenwohnheimen der UBB untergebracht werden sollen

Die Studierenden melden sich an den folgenden Tagen zwischen 8:00 und 16:00 Uhr in dem ihnen zugewiesenen Wohnheim:

– 27. September: 1. Jahr des Bachelorstudiums;

– 28. September: 2., 3. und 4. Jahr des Bachelorstudiums;

– 29. September: Masterstudierende, Doktoranden und Studierende, die in den ersten beiden Tagen nicht kommen konnten.

Für die Unterbringung erforderliche Unterlagen:

– Kopie des Personalausweises/des Personalausweises mit Foto;

– Passfoto (3/4);

– Mietvertrag (wird bei der Unterbringung ausgefüllt).

Die Zufahrt mit dem Auto zum Hasdeu-Campus ist NUR nach der Unterbringung der Studierenden gestattet. Die Zufahrt wird nach Vorlage des Studentenausweises an die Freiwilligen gewährt, die Sie empfangen. Bei der Einfahrt auf das Campusgelände muss die Telefonnummer gut sichtbar angebracht werden, damit Sie bei Bedarf kontaktiert werden können.

Die Zufahrt zum Campus ist zum Ausladen von Gepäck vorgesehen, die Parkdauer ist auf 15 Minuten begrenzt. Bitte halten Sie sich an die Anweisungen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Unterbringung zu erleichtern.

Alternative Parkmöglichkeiten in der Nähe des Hasdeu-Campus:

– Parking Platinia – https://maps.app.goo.gl/zufDRAs84LYffhQu9;

– Parking Sala Polivalentă – https://maps.app.goo.gl/765wmgqDqWCRi7PC8 (cea mai ieftină);

– Parking Hașdeu – https://maps.app.goo.gl/u213SzUqN81f7iii8 (cea mai apropiată, locuri limitate);

– Parking Primărie – https://maps.app.goo.gl/RE6ehzCVCMsB3K996.

Schritte zur Unterbringung – Erforderliche Unterlagen Art. 16. Die Unterbringung von Studierenden in Wohnheimen erfordert:

a) Vorlage der folgenden Unterlagen:

· Personalausweis/Identitätskarte oder Reisepass;

· Kopie des Personalausweises/der Identitätskarte oder des Reisepasses;

· Bescheinigung über die Tätigkeit als Lehrkraft (falls zutreffend);

· Behindertenausweis für die betreffenden Personen;

· Passfoto.

b) Abschluss des Mietvertrags zwischen der Babeș-Bolyai-Universität und dem Studierenden;

c) Zahlung der Unterkunftsgebühr für den jeweiligen Monat;

d) Erhalt des Wohnheimausweises;

e) Übernahme des Zimmerinventars auf der Grundlage des individuellen bzw. kollektiven Übergabeprotokolls.

Acest site folosește cookie-uri pentru a vă oferi o experiență optimă de navigare. Unele sunt esențiale, altele ne ajută să îmbunătățim funcționarea site-ului. Continuarea navigării implică acceptarea acestora. Detalii în Politica de utilizare a cookie-urilor.
Accept
Respinge
Privacy Policy